GOT steht für Gebührenordnung für Tierärzte. Sie ist eine gesetzliche Verordnung, die festlegt, welche Beträge Tierärzte für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Wichtig dabei: Die GOT gibt keine Festpreise vor, sondern einen Gebührenrahmen. Dieser Rahmen reicht vom 1-fachen bis zum 3-fachen Satz, in Notfällen sogar bis zum 4-fachen Satz.
1-facher Satz: Der Mindestsatz, der abgerechnet werden muss.
2-facher Satz: Darf bei schwierigeren Bedingungen (z.B. komplizierter Fall, unruhiges Tier) oder im Notdienst als Mindestsatz verlangt werden. In der Praxis ist dies oft der Regelsatz.
3-facher Satz: Wird oft im Notdienst oder bei besonders aufwendigen Behandlungen (z.B. spezielle Geräte) angewendet.
4-facher Satz: Ausschließlich im Notdienst bei erheblichem Mehraufwand zulässig.
Die Höhe des abgerechneten Satzes hängt von Faktoren wie Schwierigkeit, Zeitaufwand, Praxisausstattung und örtlichen Gegebenheiten ab. Warum ist das für deine Versicherung entscheidend? Wenn dein Versicherungstarif beispielsweise nur Kosten bis zum 2-fachen GOT-Satz erstattet, der Tierarzt aber den 3-fachen Satz abrechnet (was z.B. im Notdienst üblich ist), musst du die Differenz selbst bezahlen – trotz Versicherung. Achte daher unbedingt darauf, dass dein Tarif einen möglichst hohen Satz (ideal bis zum 3-fachen oder sogar 4-fachen Satz) abdeckt. Im Notdienst kann zusätzlich eine pauschale Notdienstgebühr anfallen.